Verhaltensvereinbarung
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Wir LehrerInnen:
- bemühen
uns um ein positives Verhältnis zu allen Schulpartnern.
- wecken
durch vielfältige Methoden und den Einsatz von anschaulichen
Materialien die Freude am Lernen.
- vermitteln
wichtige Werte, wie Toleranz gegenüber anderen Meinungen,
respektvolles und soziales Verhalten,
- die
Fähigkeit, Kritik äußern und annehmen können, …
- streben
eine ermutigende Leistungsbeurteilung an.
- fordern
und fördern unsere SchülerInnen individuell.
- verpflichten
uns zu einer fachlichen und methodischen Weiterbildung.
- tragen
unseren Anteil an der Verbesserung der Schulqualität bei.
Wir
Eltern:
- fördern
und unterstützen die Entwicklung unserer Kinder zur
Selbsttätigkeit und Eigenverantwortlichkeit.
- informieren
uns über die pädagogischen Absichten der LehrerInnen und über
den Lernfortschritt und das Verhalten unserer
Kinder.
- üben
mit den Kindern das selbstständige und richtige Verhalten auf
dem Schulweg.
- sehen
das Elternheft als wichtiges Kommunikationsmittel und nehmen
die Informationen mit unserer Unterschrift zur Kenntnis.
- sind
dafür verantwortlich, dass unsere Kinder die Hausaufgaben
unter günstigen Bedingungen bewerkstelligen können.
- sorgen
für gesunde Ernährung, genügend Bewegung an der frischen Luft
sowie ausreichend Schlaf für unsere Kinder.
- halten
vereinbarte Termine ein.
Wir
Schülerinnen und Schüler:
- kommen
pünktlich in die Schule und grüßen freundlich.
- verhalten
uns anderen gegenüber respektvoll und tragen Konflikte
gewaltfrei aus.
- halten
uns an die vereinbarten Klassen- und Gesprächsregeln.
- verhalten
uns anderen gegenüber rücksichtsvoll und achten stets auf die
Sicherheit aller.
- halten
Ordnung und geben Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter.
- passen
auf Lernmaterialien und Einrichtungsgegenstände gut auf.
- respektieren
die Rechte und das Eigentum anderer.
- vergessen
keine Schulsachen in der Schule (am Nachmittag sind die
Klassen versperrt).
- lassen
gefährliche Gegenstände zu Hause (Messer, Feuerzeug ... ).
- schalten
das Handy während der Unterrichtszeit aus.
- nehmen
keine Energydrinks, Cola, Eistee o. ä. in die Schule mit.
Bei
Verstößen gegen die Verhaltensvereinbarungen gibt es folgende
mögliche Konsequenzen:
- Ermahnung
durch dem/die Pädagogen/Pädagogin bzw. durch den Direktor.
- Ein
pädagogisches Gespräch samt Vereinbarung zwischen dem/die
Pädagogen/Pädagogin und dem/der Schüler/in.
- Ein
pädagogisches Gespräch samt Vereinbarung zwischen Direktor und
Schüler/in; wird protokolliert und eine Information geht an
die Eltern.
- Vorladung
der Eltern zu einem Gespräch samt einer Vereinbarung mit
dem/der Pädagogen/in und/oder Direktor.
- Nachholen
der versäumter Pflichten.
- Der
Schüler/Die Schülerin wird von den Eltern in die Schule
gebracht und wieder abgeholt.
- Ausschluss
von Schulveranstaltungen aus Sicherheitsgründen.
- Außerschulische
Befassung durch Experten (Beratungslehrer, Schulpsychologe,
Sozialarbeiter, …).
- Wenn
die Sicherheit des betroffenen Schülers/der betroffenen
Schülerin, eines anderen oder mehrerer Mitschüler gefährdet
ist und diese nicht durch andere Maßnahmen wieder hergestellt
werden kann, wird vom Schulleiter die Suspendierung nach § 49
SchUG beantragt.
Sollten
dennoch Problemfelder auftreten, arbeitet das gesamte Team
inklusive der Schulpsychologie, der Beratungslehrerin, der
Erziehungsberechtigten und allen erforderlichen weiteren
Personen und Institutionen zum Wohle des Kindes daran. Durch
eine gemeinsame Zusammenarbeit versucht man Lösungen zu finden
und dem Schüler/der Schülerin zu helfen.
Selbstverständlich stehen wir auch den Erziehungsberechtigten
zur Seite und arbeiten mit Ihnen Lösungen aus.
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